Selbstgenutzte Wohnung
Vermietete Wohneinheit
Streitigkeiten mit Handwerkern
Versichert werden muss allerdings das gesamte Haus. Es können nicht nur einzelne Wohnungen (z.B. von Problemmietern) versichert werden. Der Versicherungsvertrag ist an die Haus & Grund-Mitgliedschaft gebunden.
Alle Preise verstehen sich inklusive Versicherungssteuer. Der Versicherungsbeitrag fällt einmal jährlich an.
Die Selbstbeteiligung beträgt:
10 % der Kosten, mindestens 150 Euro, maximal 500 Euro
Bei Räumungsklagen gilt ein Selbstbehalt von 1.000 Euro (für Verträge ab dem 01.01.2016)
Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich nach 3 Monaten Wartezeit
Diese Wartezeit entfällt, wenn vor der Anmietung ein Solvenzcheck über den Mieter durchgeführt und ein Haus & Grund-Mietvertrag genutzt wurde
Der Versicherungsvertrag ist an die Haus & Grund-Mitgliedschaft gebunden.
Erlischt die Mitgliedschaft, beträgt der Beitrag 199–299 € bei einem festen Selbstbehalt in Höhe von 150 €.
Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Mitglieder nur im Rahmen einer persönlichen Beratung nach vollständiger Schilderung des Sachverhalts.
Ordentliches Mitglied des Vereins können natürliche Personen werden, die über Haus,-Wohnungs-und Grundeigentum verfügen, solches anstreben oder Verwalter von Haus,-Wohnungs-und Grundeigentum sind.